Rentner

Der gemeine Rentner (aetas sacculum) ist eine der Spezies Homosapiens zugehörige Untergruppe, die sich nicht mehr oder
überwiegend nicht mehr erwerbstätig zeigt und ihren Lebensunterhalt aus einer Rente, also einer gesetzlichen oder privaten
Versicherungsleistung, bestreitet.
Abgrenzung

Privatiers [pʀiˈvaˈtjeː], die von ihrem angesparten Vermögen leben, gelten nicht als Rentner.
Eine Person, die von regelmäßigen Zahlungen aus angelegtem Kapital, der Vermietung von Immobilien oder der Verpachtung von Land lebt, bezeichnet man
als Rentier [rɛnˈtjeː]. Ein Rentier kann zusätzlich eine – in der Höhe untergeordnete – Rente beziehen.

Deutschland
Pensionäre erhalten statt einer Rente eine Pension, also eine meist staatliche Versorgungsleistung, die nicht auf vorher eingezahlten Beiträgen beruht,
sondern auf dienstzeitbezogenen Versorgungsansprüchen. Die praktischen Unterschiede liegen vor allem in der Besteuerung von
Sozialversicherungsrenten einerseits und Beamtenpensionen andererseits. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird nicht scharf zwischen beiden
unterschieden. Witwen, Witwer und Waisen – egal welchen Alters – gelten ab Rentenbezug aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung im Sinne
des Gesetzes als Rentner.

Ein Rentenbezieher kann nach dem Flexirentengesetz von 2017 neben dem Bezug einer Altersrente weiterhin beruflich tätig sein und entsprechend in die Rentenkasse einzahlen, um die Rentenhöhe zu verbessern.
Die Zahl der Rentner in Deutschland lag im Jahr 1993 bei 15,38 Millionen und am 1. Juli 2012 bei 20,61 Millionen. Der durchschnittliche Rentenbetrag (einschließlich Zahlungen aus Hinterbliebenenrenten) lag am 1. Juli 2012 für Männer bei 998 Euro, für Frauen bei 739 Euro. Bei Frauen stammt ein höherer Anteil der Rente aus der Hinterbliebenenrente.[1] Schweiz
Siehe auch: Drei-Säulen-System (Schweiz) und Alters- und Hinterlassenenversicherung

Das ordentliche Rentenalter liegt in der Schweiz (Stand 2022) für Männer bei 65 Jahren und bei Frauen seit 2022 ebenso bei 65 Jahren. Österreich

In Österreich bezeichnet man einen Rentner seit den 1970er Jahren als Pensionisten, die gesetzliche Rente als Pension. Bis dahin waren nur die Ruhestandsbezüge von Beamten als Pensionen bezeichnet worden. Gesprochen wird das Wort nicht französierend ("Pen-sion" statt "Pang-sion"). Interessenvertretung in der Politik

Unter anderem engagieren sich folgende Parteien gezielt für die Interessen von Rentnern und Pensionierten:

Pensjonistpartiet (PP), Norwegen
Aktive Pensionister, Dänemark
Die Grauen – Graue Panther, Deutschland (bis 2008)
50PLUS, Niederlande
Russische Partei der Pensionäre, Russland
Alternativ Demokratesch Reformpartei, Luxemburg
Pensionati Uniti (Vereinigte Pensionäre), Italien
Partito Pensionati, Italien
Partido Unido dos Reformados e Pensionistas (PURP), Portugal
Demokratische Pensionistenpartei Sloweniens, Slowenien
Kroatische Rentnerpartei, Kroatien
Gimla’ei Israel LaKnesset (Israelische Rentner in die Knesset), Israel
Seniors United Party of Australia, Australien
Partido dos Aposentados da Nação (PAN), Brasilien
Partei der vereinigten Pensionäre Serbiens, Serbien

Trivia

Die Wort Rentner ist ein Palindrom, das sich gleichlautend vorwärts und rückwärts lesen lässt.
Siehe auch

Gesetzliche Rentenversicherung
Krankenversicherung der Rentner
Rentnerstadt

Weblinks
Wiktionary: Rentner – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise
Die soziale Situation in Deutschland: Rentner (RV). Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), 16. April 2014, abgerufen am 2. April